Der Malleus maleficarum, die Katzenverwandlung und der Alb-Mahr-Druden-Komplex

Zusammenfassung

Martin Luthers Verhältnis zu Hexerei und Dämonologie lässt sich weder als einfache Übernahme der spätmittelalterlichen Hexendämonologie noch als skeptische Zurückweisung des Hexenglaubens charakterisieren. Luther hielt Hexerei, Teufel und dämonisch verursachten Schadenszauber für real und leitete daraus insbesondere in seiner Predigt vom 6. Mai 1526 die Legitimität der Todesstrafe für Zauberinnen ab. Gleichzeitig distanzierte er sich von bestimmten Elementen der zeitgenössischen Hexenmythologie. In seinen frühen Dekalogpredigten verwirft er ausdrücklich den Glauben, alte Frauen würden sich in Katzen oder Hunde verwandeln und nachts umherlaufen. Bemerkenswert ist, dass Luther unmittelbar anschließend eine Erzählung von einem Mann referiert, der nachts Katzen verwundet und am folgenden Morgen alte Frauen verletzt vorfindet. Er erklärt dieses Geschehen nicht durch eine tatsächliche Tierverwandlung, sondern entweder als Erfindung, als dämonische Täuschung oder als durch Traum und Verzückung vermittelte Erfahrung.

Der Beitrag untersucht diese Position im Vergleich zum Malleus maleficarum und fragt nach ihrer Bedeutung für den Alb-, Mahr- und Drudenkomplex. Dabei zeigt sich eine doppelte Kontinuität: Luther teilt mit der spätmittelalterlichen Dämonologie die Vorstellung eines real handelnden Teufels und einer möglichen dämonischen Beeinflussung von Wahrnehmung und Traum; zugleich folgt er hinsichtlich der realen Tierverwandlung einer skeptischeren Traditionslinie, die bereits im Canon episcopi angelegt ist. Für die Erforschung der Elwedritsch ist dieser Befund insofern relevant, als er zeigt, dass im frühen 16. Jahrhundert zwischen dem realen dämonischen Schadenshandeln einer Hexe und ihrer vermeintlichen äußeren Erscheinungsform unterschieden werden konnte. Die ältere Gestaltforschung zu Elbendrötsch, Elpentrötsch und Elwedritsch muss daher die Möglichkeit berücksichtigen, dass volkstümliche Nacht- und Tiergestalten von gelehrten Theologen unterschiedlich dämonologisch interpretiert wurden.

Schlüsselwörter: Martin Luther, Hexenhammer, Malleus maleficarum, Hexerei, Dämonologie, Katzenverwandlung, Alb, Alp, Mahr, Drude, Elwedritsch

1. Einleitung

Martin Luthers Verhältnis zum Hexenglauben gehört zu denjenigen Themen der Reformationsgeschichte, bei denen eine einfache Charakterisierung besonders leicht zu falschen Ergebnissen führt. Einerseits steht Luther zweifellos in einer Kultur, in der der Teufel als reale Macht verstanden wurde und Hexerei nicht lediglich als Aberglaube, sondern als gefährliches religiöses Vergehen erscheinen konnte. Andererseits übernimmt Luther keineswegs alle Bestandteile der spätmittelalterlichen Hexendämonologie. Besonders auffällig ist seine Distanzierung von Vorstellungen, die in der zeitgenössischen Hexenliteratur einen wichtigen Platz einnahmen: vom nächtlichen Hexenflug und von der körperlichen Verwandlung von Frauen in Tiere.

Diese Differenz wird besonders deutlich bei der Katzenverwandlung. In seinen frühen Dekalogpredigten erklärt Luther ausdrücklich, man solle nicht glauben, „daß die alten Hexen sich sollen in Katzen verwandeln / und deß Nachts herumb lauffen“ (WA 1, 406). Damit weist er gerade jene Vorstellung zurück, die im Malleus maleficarum in einer bemerkenswerten Erzählung aus dem Straßburger Raum mit der Vorstellung von drei Katzen und drei verletzten Frauen verbunden wird.

Diese scheinbare Diskrepanz ist für die Geschichte der Dämonologie besonders aufschlussreich. Luther verwirft nicht das Übernatürliche. Er verwirft vielmehr eine bestimmte Form der ontologischen Verwandlung. Der Teufel bleibt für ihn real und kann die Wahrnehmung, den Traum und die Vorstellungskraft des Menschen täuschen. Die Hexe kann nach Luther realen Schaden verursachen; dass sie dazu buchstäblich ihren Körper in den einer Katze verwandelt, hält er dagegen für unglaubwürdig.

Die Frage nach Luthers Position ist deshalb auch für die Erforschung des europäischen Nachtglaubens von Bedeutung. Der Alb-, Alp-, Mahr- und Drudenkomplex verbindet Vorstellungen von nächtlicher Erscheinung, Schlaf, Traum, Bedrängung und körperlicher Wirkung. Die gelehrte Dämonologie konnte solche Phänomene als Wirkung eines Dämons oder Incubus interpretieren. Luther bietet hierfür ein besonders instruktives Beispiel, weil er einerseits an der Realität des Teufels festhält, andererseits aber die konkrete volkstümliche Erzählung von der nächtlich als Katze umherlaufenden Hexe zurückweist.

2. Luther und der Malleus maleficarum

Die Frage nach einem unmittelbaren Einfluss des Malleus maleficarum auf Luther ist von der Frage nach strukturellen Gemeinsamkeiten zu unterscheiden. Dass Luther die spätmittelalterliche Literatur über Zauberei und Dämonen kannte, ist unzweifelhaft. Jörg Haustein hat in seiner grundlegenden Untersuchung von Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen gezeigt, dass Luther die ältere Zauberei- und Hexenliteratur kannte und ihre Aussagen im Licht seiner eigenen theologischen und humanistischen Voraussetzungen neu interpretierte. Die Forschung charakterisiert Luther deshalb mit Recht als eine Mittelposition zwischen älteren skeptischen Traditionen und der maximalistischen Hexendämonologie des Malleus (Haustein, 1990).

Eine direkte Abhängigkeit Luthers vom Malleus lässt sich dagegen nicht ohne Weiteres behaupten. Für die vorliegende Untersuchung ist das auch gar nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, dass Luther und der Malleus in einem gemeinsamen spätmittelalterlichen Wissensraum stehen. Beide gehen von der Realität des Teufels aus; beide rechnen mit dämonischer Täuschung; beide kennen Schadenszauber; beide kennen Erzählungen von Tiergestalten und nächtlichen Vorgängen. Ihre Schlussfolgerungen unterscheiden sich jedoch gerade dort, wo es um die konkrete Gestalt dieser Phänomene geht.

Der Malleus entstand in den 1480er Jahren und entwickelte ein umfassendes System, in dem Dämon, Hexe und maleficium miteinander verbunden werden. Luther übernimmt einen zentralen Bestandteil dieses dämonologischen Weltbildes, nämlich die reale Wirksamkeit des Teufels. Was er nicht übernimmt, ist dessen gesamte erzählerische Ausgestaltung. Haustein hat deshalb überzeugend herausgearbeitet, dass bei Luther insbesondere Hexenflug, Sabbatvorstellungen und sexuelle Beziehungen zu Dämonen keine vergleichbare zentrale Stellung besitzen wie in der entwickelten Hexendämonologie (Haustein, 1990).

Luther ist somit nicht als „Malleus-Lutheraner“ zu verstehen. Treffender ist die Beschreibung einer selektiven Rezeption spätmittelalterlicher Dämonologie.

3. Die Realität der Hexerei bei Luther

Dass Luther Hexerei für real hielt, steht außer Frage. Besonders deutlich wird dies in seiner Predigt über Exodus 22,18 vom 6. Mai 1526. Dort behandelt er die biblische Vorschrift „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ und überträgt sie unmittelbar auf seine Gegenwart. Die Zauberinnen seien zu töten, weil sie mannigfaltigen Schaden verursachten und Umgang mit dem Satan hätten. Die Predigt gehört zu den deutlichsten Äußerungen Luthers zur Hexenverfolgung; sie ist in der Weimarer Ausgabe in Band 16, S. 551–552 überliefert.

Luther argumentiert dabei nicht primär mit einer spektakulären Mythologie des Hexensabbats. Für ihn liegt das entscheidende Vergehen im realen Schaden und in der satanischen Dimension der Zauberei. Haustein fasst diesen Befund dahingehend zusammen, dass für Luther das konstitutive Moment des Hexereidelikts im mit satanischer Hilfe verursachten Schaden liegt. Hexerei kann demnach auch dann als Verbrechen gelten, wenn nicht alle Elemente des entwickelten Hexensabbatmodells nachweisbar sind (Haustein, 1990).

Diese Unterscheidung ist entscheidend. Luther kann einerseits eine Hexe als reale Täterin eines dämonisch ermöglichten Schadens verstehen und andererseits bestreiten, dass dieselbe Frau nachts tatsächlich als Katze herumläuft. Die beiden Aussagen widersprechen sich innerhalb seines theologischen Systems nicht.

4. Die frühe Dekalogpredigt und die Ablehnung der Katzenverwandlung

Die wichtigste Quelle für Luthers Position zur Tierverwandlung findet sich in seinen Dekalogpredigten der Jahre 1516–1518. Der einschlägige Text steht in der Weimarer Ausgabe im ersten Band. In der Überlieferung wird zunächst die Vorstellung zurückgewiesen, Hexen könnten auf Besen, Gabeln oder Böcken durch die Luft zu ihren Zusammenkünften reiten. Unmittelbar anschließend folgt die Aussage über die Tierverwandlung:

„Daß die alten Hexen sich sollen in Katzen verwandeln / und deß Nachts herumb lauffen / ist verbotten zu gläuben / daß es war sey“ (Luther, 1883–2009, WA 1, 406).

Diese Formulierung ist von erheblicher Bedeutung. Luther bestreitet nicht bloß, dass eine solche Verwandlung theologisch möglich sei. Er bezeichnet es ausdrücklich als verboten, dies für wahr zu glauben. Damit greift er eine zentrale Unterscheidung der älteren kirchlichen Tradition auf: Nicht jede Erzählung über nächtlich umherziehende Frauen ist als Bericht über eine tatsächlich stattfindende körperliche Reise zu verstehen.

Die Nähe zum Canon episcopi ist hier unverkennbar. Der Canon episcopi hatte bereits im frühen Mittelalter die Vorstellung zurückgewiesen, bestimmte Frauen würden nachts mit der Göttin Diana oder anderen Gestalten durch die Luft ziehen. Entscheidend war dort die dämonische Täuschung der menschlichen Wahrnehmung. Luther bewegt sich in dieser Hinsicht deutlich näher an dieser skeptischen Traditionslinie als an einer maximalistischen Interpretation des Hexensabbats.

Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass Luther nicht zum modernen Rationalisten wird. Die Ablehnung der körperlichen Verwandlung führt nicht zur Leugnung des Teufels. Vielmehr wird der Teufel zum Erklärungsprinzip der vermeintlichen Erscheinung.

5. Der Katzenfall: Luther kennt das gleiche Motiv wie der Malleus

Besonders bemerkenswert ist, dass Luther unmittelbar nach seiner Ablehnung der Katzenverwandlung einen konkreten Fall referiert, der strukturell außerordentlich eng mit dem Katzenexempel des Malleus maleficarum verwandt ist.

Luther berichtet von einem Mann, der in einem verlassenen Haus übernachtet und dort mehrere Katzen verwundet. Am folgenden Morgen heißt es, es seien alte Frauen gewesen, die verletzt aufgefunden worden seien. Der überlieferte Text formuliert:

„Man saget / daß die Weiber in Katzen weren verwandelt worden … daß ein thumkühner Wagehals in einem wüsten ledigen Hause geschlaffen / und dergleichen Katzen viel verwundet habe / des morgens aber weren es alte Weiber gewesen.“

(Luther, WA 1, 406).

Die strukturelle Ähnlichkeit zum Malleus ist auffällig. Auch dort begegnet ein Mann, der Katzen angreift, während gleichzeitig Frauen verletzt werden. Im Malleus wird der Zusammenhang als dämonisches Geschehen interpretiert. Luther kennt offenbar einen Erzähltyp, in dem dieselbe Grundkonstellation bereits zirkuliert.

Die Bedeutung dieser Parallele sollte allerdings nicht überschätzt werden. Sie beweist weder eine direkte literarische Abhängigkeit Luthers vom Malleus noch die Abhängigkeit des Malleus von einer bestimmten deutschen Volkserzählung. Sie zeigt vielmehr, dass das Motiv der nächtlichen Katze als Erscheinungsform einer Hexe beziehungsweise einer alten Frau in unterschiedlichen Überlieferungskontexten existierte.

Entscheidend ist nun, wie Luther das Motiv erklärt.

6. Luthers drei Erklärungen für die Katzen

Luther lässt ausdrücklich mehrere Möglichkeiten zu. Zunächst kann die Geschichte schlicht erfunden sein. Er schreibt:

„Allein solches ist entweder erdichtet …“

Damit eröffnet er eine genuin skeptische Erklärung: Die Geschichte muss nicht auf einem tatsächlichen übernatürlichen Ereignis beruhen.

Dann folgt jedoch eine zweite Möglichkeit:

„oder der Teuffel selbst hat solche alte Hexen verwundet“

(Luther, WA 1, 406).

Der Teufel bleibt damit ein realer Akteur. Die Geschichte wird nicht rationalistisch eliminiert, sondern dämonologisch umgedeutet. Wenn der Mann glaubt, Katzen verwundet zu haben, während alte Frauen verletzt sind, kann dies ein Werk des Teufels sein.

Schließlich nennt Luther eine dritte Erklärung. Den Frauen könne im Traum oder in einer Verzückung erscheinen, als liefen sie draußen herum und würden dort verwundet, obwohl sie tatsächlich im Bett lägen:

„Es kan auch seyn / daß denen Hexen im Traum oder in einer Entzückung deuchte als lieffen sie herümb / und würden verwundet / da sie doch im Bette liegen und schlaffen“

(Luther, WA 1, 406).

Damit besitzt Luther ein erstaunlich differenziertes Erklärungsmodell. Zwischen dem realen Schadensgeschehen und der wahrgenommenen Gestalt wird unterschieden. Die Hexe muss nicht wirklich zur Katze werden. Der Teufel kann vielmehr eine Wahrnehmung oder einen Traum erzeugen, der den Beteiligten das Geschehen als Tiergestalt erscheinen lässt.

7. Luther und die dämonische Wahrnehmungstäuschung

Gerade hier berührt sich Luthers Position mit der theoretischen Dämonologie des Malleus. Auch der Malleus unterscheidet zwischen einer tatsächlichen substantiellen Verwandlung und einer durch dämonische Täuschung erzeugten Erscheinung. Der Dämon kann nach dieser Vorstellung die menschlichen Sinne und die phantasia beeinflussen.

Der Unterschied liegt deshalb weniger in der grundsätzlichen Annahme dämonischer Täuschung als in der Bewertung der konkreten Tiergestalt. Der Malleus kann die Katzenepisode in ein Modell einordnen, in dem die drei Frauen als Katzen erscheinen und die Verletzungen des Tieres mit den Verletzungen der Frauen korrespondieren. Luther nutzt dagegen gerade diese Erzählung, um zu erklären, weshalb man die tatsächliche Verwandlung nicht glauben müsse.

Man könnte die Differenz pointiert formulieren:

Der Malleus dämonisiert die Tierverwandlung; Luther dämonisiert die Erklärung der Tierverwandlung.

Das ist keine vollständige Trennung, aber eine wichtige Verschiebung. Bei Luther wird der Teufel nicht aus dem Erklärungssystem entfernt. Er wird vielmehr zum Grund dafür, dass eine scheinbare Tierverwandlung überhaupt geglaubt werden kann.

8. Hexenflug und Tierverwandlung

Dasselbe Muster zeigt sich beim Hexenflug. Luther weist die Vorstellung zurück, Frauen würden auf Besen, Gabeln oder Böcken durch die Luft zu ihren Zusammenkünften reisen. Im gleichen Zusammenhang verwirft er die Vorstellung der Katzen- und Hundeverwandlung. Beide Motive gehören für ihn zu einer Klasse von Erzählungen, die nicht als buchstäbliche Berichte akzeptiert werden sollen.

Damit grenzt Luther sich deutlich von einem wesentlichen Teil der spätmittelalterlichen Hexenmythologie ab. Der Malleus konnte Hexenflug, Sabbat, Tiergestalt und dämonische Sexualität in ein umfassendes System integrieren. Für Luther sind diese Motive nicht gleichermaßen konstitutiv. Haustein weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade Flug, Sabbat und sexuelle Vereinigung mit Dämonen bei Luther nur eine marginale oder gar keine Rolle spielen (Haustein, 1990).

Was bei Luther dagegen zentral bleibt, ist das maleficium: der durch satanische Hilfe verursachte Schaden.

Diese Verschiebung ist von erheblicher Bedeutung. Sie reduziert die Hexe nicht auf eine folkloristische Gestalt, sondern macht sie zu einer theologisch und strafrechtlich definierten Täterin.

9. Luther zwischen Canon episcopi und Malleus

Luthers Position lässt sich deshalb als eine Zwischenstellung zwischen zwei Traditionslinien beschreiben. Auf der einen Seite steht die ältere kirchliche Skepsis gegenüber den Erzählungen vom nächtlichen Flug und der körperlichen Verwandlung. Auf der anderen Seite steht die spätmittelalterliche Dämonologie, die aus unterschiedlichen magischen und volkstümlichen Vorstellungen ein umfassendes Hexenmodell entwickelte.

Haustein hat diese Mittelstellung ausdrücklich hervorgehoben. Luther übernimmt Elemente beider Traditionen, ohne sich vollständig mit einer von ihnen zu identifizieren (Haustein, 1990).

Seine Position lässt sich deshalb in einer Formel zusammenfassen:

Realer Teufel – reales maleficium – reale Möglichkeit des Schadens; aber keine notwendige Realität des Hexenflugs oder der körperlichen Tierverwandlung.

Das ist eine andere Gewichtung als im Malleus. Der Malleus versucht, die verschiedensten Hexenerzählungen in einem kohärenten dämonologischen System zu erklären. Luther ist selektiver. Er akzeptiert das theologisch für ihn zentrale Grundgerüst und weist bestimmte erzählerische Konsequenzen zurück.

10. Der Alb-Mahr-Druden-Komplex

Für die Frage nach Alb, Mahr und Drude ist diese Differenz besonders interessant. Der Malleus kennt keinen systematischen deutschsprachigen „Alb-Mahr-Druden-Komplex“. Er besitzt jedoch mit dem Incubus eine Dämonenfigur, deren Funktionen teilweise denen des europäischen Nachtmahrs entsprechen: nächtliches Auftreten, Bedrängung Schlafender, Traum, körperliche Einwirkung und Sexualität.

Luther verwendet in den hier untersuchten Passagen die Begriffe Alb, Mahr und Drude nicht als systematische Kategorien. Dennoch bietet seine Dämonologie ein Deutungsmuster, in dem nächtliche und traumartige Erfahrungen als Wirkung des Teufels verstanden werden können.

Das ist für die historische Rekonstruktion des Nachtglaubens von Bedeutung. Ein Mensch kann eine nächtliche Bedrängung erfahren und sie volkstümlich als Werk eines Nachtmahrs oder einer Drude interpretieren. Ein Theologe kann dasselbe Erlebnis als dämonische Täuschung bezeichnen. Die Erfahrungsebene und die Erklärungsebene sind damit voneinander zu unterscheiden.

Die frühneuhochdeutsche Lexikographie bestätigt, dass alb/alp bereits in der frühen Neuzeit mit Vorstellungen des Nachtmahrs verbunden ist und in ein Bedeutungsfeld mit Mahr, Nachttrut und Drude gehört. Der Vergleich mit Luther darf daraus jedoch nicht unmittelbar eine Identität konstruieren. Es handelt sich um funktionale und motivische Überschneidungen, nicht um einen direkten Beleg dafür, dass Luther einen Alp als Drude oder Hexe bezeichnet hätte.

11. Nacht, Traum und dämonische Täuschung

Besonders wichtig ist die Rolle des Traums. Im traditionellen Alb- und Mahrglauben ist der Schlafzustand konstitutiv. Das Wesen erscheint dem Schlafenden, während dessen Körper im Bett liegt. Gerade dadurch entsteht eine charakteristische Doppelstruktur: Der Mensch erlebt ein Geschehen außerhalb seines Bettes, obwohl sein Körper dort verbleibt.

Luthers Erklärung der Katzenepisode besitzt eine auffällige strukturelle Nähe hierzu. Die Hexen können im Traum oder in einer „Entzückung“ glauben, sie liefen draußen umher und würden verletzt, obwohl sie tatsächlich im Bett liegen.

Luther formuliert hier keine Theorie des Nachtmahrs. Aber er bietet ein theologisches Modell für genau die Art von dissoziierter nächtlicher Erfahrung, die auch im volkstümlichen Nachtglauben eine zentrale Rolle spielt: Der Körper liegt im Bett, während die wahrgenommene Person an einem anderen Ort zu handeln scheint.

Der Unterschied besteht wiederum in der Erklärung. Für den Volksglauben kann die handelnde Gestalt ein Mahr, Alp oder eine Drude sein; für Luther kann der Teufel die entsprechende Erfahrung hervorrufen.

12. Die Katze als Grenzgestalt

Die Katze nimmt innerhalb dieses Motivsystems eine besondere Stellung ein. Sie ist einerseits ein reales Tier, andererseits ein Tier, das aufgrund seiner nächtlichen Aktivität und seines Verhaltens besonders leicht mit dem Unheimlichen verbunden werden konnte. In der europäischen Hexentradition wird die Katze zunehmend zum typischen Begleittier der Hexe und kann darüber hinaus selbst als Erscheinungsform einer Hexe auftreten.

Luthers Text zeigt, dass die Vorstellung der Hexe als Katze im frühen 16. Jahrhundert bereits so bekannt war, dass er sie ausdrücklich diskutieren konnte. Noch wichtiger: Er kennt nicht nur das abstrakte Motiv, sondern eine konkrete Erzählung, in der Katzen verletzt werden und anschließend alte Frauen als Verletzte erscheinen.

Dasselbe Grundmotiv ist bereits im Malleus vorhanden. Damit entsteht eine bemerkenswerte historische Konstellation: Ein Motiv, das in der spätmittelalterlichen Dämonologie zur Bestätigung eines komplexen Hexenbildes dienen kann, wird wenige Jahrzehnte später von Luther gerade als Beispiel dafür verwendet, warum man die buchstäbliche Tierverwandlung nicht glauben soll.

Damit ist die Lutherstelle nicht bloß ein Beleg für Hexenglauben. Sie ist ein Beleg für die Reflexion über Hexenglauben.

13. Von der Tiergestalt zur dämonischen Täuschung

Diese Verschiebung lässt sich als Transformation des Motivs beschreiben. Im Malleus ist die Tiergestalt in die Dämonologie integriert. Die Hexe und das Tier können innerhalb einer dämonischen Handlung miteinander verbunden werden. Bei Luther wird die Tiergestalt dagegen epistemisch problematisiert: Woher weiß der Beobachter überhaupt, dass die Katze eine Hexe war?

Luthers Antwort lautet: Er weiß es nicht. Die Geschichte kann erfunden sein. Der Teufel kann die Wahrnehmung manipuliert haben. Oder die vermeintliche Hexe selbst kann sich im Traum als außerhalb des Körpers befindlich erlebt haben.

Damit verschiebt sich die Frage von der Ontologie zur Erkenntnistheorie:

Nicht mehr:

„Wie kann eine Hexe eine Katze werden?“

sondern:

„Warum glaubt ein Mensch, eine Hexe sei eine Katze geworden?“

Das ist ein erheblicher Schritt. Er macht Luther nicht zum Skeptiker des Dämonischen, wohl aber zu einem Kritiker der unreflektierten Gleichsetzung von Wahrnehmung und Wirklichkeit.

14. Bedeutung für die Geschichte des Hexenglaubens

Luthers Position zeigt damit, dass die frühneuzeitliche Hexenvorstellung keineswegs ein monolithisches System war. Bereits innerhalb der christlichen Dämonologie bestanden unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Elemente des Hexenglaubens buchstäblich und welche als Täuschung zu verstehen seien.

Die Bedeutung des Malleus liegt gerade darin, eine große Zahl solcher Motive zusammenzuführen und in eine systematische Dämonologie einzubauen. Luther übernimmt dagegen vor allem die für seine Theologie zentralen Elemente: den Teufel, die dämonische Verführung, die Realität des Schadens und die religiöse Verwerflichkeit der Zauberei.

Dabei bleibt seine Position ambivalent. Seine Ablehnung der Katzenverwandlung darf nicht als allgemeine Ablehnung von Hexenglauben verstanden werden. Seine Predigt von 1526 zeigt vielmehr, dass er die Hexe als reale und gefährliche Gegnerin des christlichen Gemeinwesens ansah und ihre Bestrafung bis hin zur Todesstrafe forderte.

Gerade diese Verbindung von Skepsis gegenüber bestimmten Hexenmythen und Härte gegenüber dem maleficium macht Luthers Position historisch besonders interessant.

15. Konsequenzen für den Alb-Mahr-Druden-Komplex

Für die Erforschung von Alb, Alp, Mahr und Drude ergibt sich daraus ein methodischer Gewinn. Man sollte nicht voraussetzen, dass ein übernatürliches Wesen immer nur innerhalb eines einzigen stabilen Deutungssystems verstanden wurde. Dieselbe Erfahrung konnte in unterschiedlichen kulturellen Kontexten verschieden interpretiert werden.

Ein nächtlicher Angriff konnte als Handlung eines Nachtmahrs verstanden werden. Ein Theologe konnte denselben Vorgang als dämonische Versuchung oder Täuschung erklären. Ein Hexenankläger konnte eine Frau als Urheberin des Geschehens beschuldigen. Eine skeptischere Stimme konnte schließlich behaupten, die gesamte Geschichte sei erfunden.

Diese verschiedenen Ebenen können historisch nebeneinander existieren.

Luther ist dafür ein besonders gutes Beispiel. Er akzeptiert die Realität des Teufels und des Schadens, lehnt aber die Vorstellung ab, dass eine alte Frau buchstäblich als Katze nachts umherlaufe. Der Übergang von Volksglauben zu Dämonologie ist deshalb nicht einfach ein Übergang vom Glauben zum Unglauben. Vielmehr wird das übernatürliche Ereignis neu klassifiziert.

16. Konsequenzen für die Elwedritsch-Forschung

Für die Geschichte der Elwedritsch ist dieser Befund von erheblicher methodischer Bedeutung. Wenn ältere Bezeichnungen wie Elb, Elpentrötsch, Elbendrötsch oder Elbentrötsch tatsächlich in einem Kontext von Nacht, Bedrängung oder Dämonie begegnen, darf aus einer späteren gelehrten oder volkstümlichen Interpretation nicht unmittelbar auf die ursprüngliche Gestalt geschlossen werden.

Ein Wesen kann in einer lokalen Tradition eine bestimmte Gestalt besitzen und von einem Theologen als Dämon interpretiert werden. Umgekehrt kann ein ursprünglich dämonologisch erklärtes Motiv später folklorisiert und mit einer konkreten Tiergestalt verbunden werden.

Luthers Katzenpassage macht insbesondere deutlich, dass die Erzählung von einer nächtlich als Tier erscheinenden Frau bereits im frühen 16. Jahrhundert einerseits bekannt, andererseits aber erklärungsbedürftig und umstritten war. Sie war also kein selbstverständlicher Bestandteil des Hexenglaubens.

Für die Elwedritsch-Forschung folgt daraus eine wichtige Konsequenz: Die moderne Vogelgestalt darf nicht rückprojiziert werden. Ebenso wenig darf eine ältere Tiergestalt – etwa eine Katze – ohne Zwischenglieder als „ursprüngliche Elwedritsch“ bezeichnet werden. Entscheidend ist vielmehr, welche Funktion die jeweils bezeichnete Gestalt besitzt: Ist sie Nachtgeist, Schadenswesen, Hexe, Dämon, Tier oder eine Mischform?

Erst die Kombination aus Bezeichnung, Kontext, Handlung und Gestalt erlaubt eine belastbare historische Rekonstruktion.

17. Schluss

Martin Luthers Position gegenüber Hexerei und Dämonologie lässt sich am besten als selektive Aneignung und zugleich Kritik spätmittelalterlicher Hexenvorstellungen beschreiben. Luther glaubte an die Realität des Teufels, an Hexerei und an dämonisch verursachten Schadenszauber. Seine Predigt von 1526 legitimiert die Todesstrafe für Zauberinnen ausdrücklich und macht den satanischen Charakter der Zauberei zum zentralen Argument.

Gleichzeitig lehnt Luther den realen Hexenflug und die körperliche Verwandlung alter Frauen in Katzen oder Hunde ausdrücklich ab. Besonders aufschlussreich ist, dass er unmittelbar danach einen Katzenfall erzählt, der strukturell mit dem Katzenexempel des Malleus maleficarum verwandt ist. Während der Malleus die Verbindung von Katzen, Frauen und dämonischem Schadenshandeln in sein Hexenmodell integrieren kann, verwendet Luther dieselbe Motivkonstellation, um die buchstäbliche Verwandlung zu problematisieren.

Luthers Erklärung ist dabei nicht rationalistisch. Die Geschichte könne erfunden sein; der Teufel könne die Frauen tatsächlich verwundet haben; oder die Frauen könnten im Traum oder in einer Verzückung geglaubt haben, als Katzen oder in anderer Gestalt umherzulaufen, während sie tatsächlich im Bett lagen.

Damit entsteht ein bemerkenswertes Modell: Die Hexe kann real sein, ohne dass die Katze real sein muss. Der Teufel bleibt real, das maleficium bleibt real, aber die konkrete Gestalt der Hexe kann eine dämonische Täuschung sein.

Für den Alb-Mahr-Druden-Komplex ist dies von besonderer Bedeutung. Luther liefert keinen direkten Beleg für eine Identität von Hexe, Alp, Mahr und Drude. Er zeigt jedoch, wie nächtliche, traumartige und körperlich erfahrene Erscheinungen innerhalb einer christlichen Dämonologie interpretiert werden konnten. Der Volksglaube konnte von einem Nachtmahr, einer Drude oder einem anderen Nachtwesen sprechen; der Theologe konnte denselben Erfahrungsbereich als Wirkung des Teufels erklären.

Der historische Befund ist daher weniger eine direkte Abstammungslinie als ein Netz konkurrierender Deutungssysteme. Im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit konnten Nacht, Traum, Dämon, Hexe und Tiergestalt miteinander verbunden werden, ohne dass ihre Beziehung immer gleich verstanden wurde.

Für die Geschichte der Elwedritsch eröffnet dies eine wichtige Perspektive. Sollte sich bei den älteren Bezeichnungen für das Phänomen ein Zusammenhang mit nächtlicher Bedrängung, dämonischer Erscheinung oder Tiergestalt nachweisen lassen, wäre zu prüfen, ob hier nicht ein älterer Motivkomplex vorliegt, der später unterschiedliche Deutungen erfahren hat. Luthers Zeugnis mahnt jedenfalls dazu, Gestalt und Funktion eines übernatürlichen Wesens strikt voneinander zu unterscheiden.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die Elwedritsch ursprünglich „eine Katze“ oder „ein Vogel“ war. Historisch ergiebiger ist die Frage, welche Art von Wesen mit den älteren Namen bezeichnet wurde und welche Funktion ihm in den jeweiligen Überlieferungen zugeschrieben wurde. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die spätere Vogelgestalt eine ursprüngliche Eigenschaft oder eine vergleichsweise junge ikonographische Neuinterpretation darstellt.

Literaturverzeichnis

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